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Am 31.3. 2004 hat die EU - Kommission
die Richtlinie 2004/23/EG erlassen, welche Qualitäts- und Sicherheitsstandards
für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und
Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben regelt. Diese Richtlinie wurde in
Kraft gesetzt, um in allen Mitgliedsstaaten der EU ein einheitlich hohes
Gesundheitsschutzniveau sowie einen Schutz vor übertragbaren Krankheiten bei der
Transplantation von Zellen und Geweben zu garantieren. In allen Laboratorien, in
denen mit menschlichen Zellen und Geweben gearbeitet wird, welche zu einem
späteren Zeitpunkt in den menschlichen Organismus zurückgesetzt werden, gelten
mit Inkrafttreten der Richtlinie ab April 2006 besonders strenge Regeln. So sind
z. B. spezifische Standardarbeitsanweisungen (SOP´s) einzuhalten, alle Verfahren
müssen einer regelmäßigen Validierung unterzogen werden (Demonstration und
Dokumentation der Wirksamkeit und Genauigkeit eines angewendeten Verfahrens), es
müssen Reinraumbedingungen herrschen, die durch spezielle Klima- und
Luftfilteranlagen erzeugt werden, ein vorgeschriebenes Codierungssystem
für Tiefgefrorene Zell- und Gewebeproben ist einzuhalten usw.
Um diese Anforderungen auf
bautechnischer, organisatorischer und personeller Ebene erfüllen zu können, sind
von den Gesundheitseinrichtungen enorme Investitionskosten zu erbringen.
Der ursprüngliche Entwurf der
Richtlinie im Jahr 2004 sah vor, menschliche Ei- und Samenzellen sowie alle
reproduktionsmedizinischen Maßnahmen ebenfalls unter die Wirksamkeit dieses
Gesetzes zu stellen. Das hätte aller Wahrscheinlichkeit nach das "Aus" für
die meisten IVF Zentren in Deutschland bedeutet. Seit der Veröffentlichung des letzten "technical drafts" vor
wenigen Monaten ist jedoch klar, dass die Handhabung menschlicher Eizellen
und Spermien im homologen System (Ehepaar) bei IVF/ICSI mit
Sofortverwendung der Gameten nicht als Transplantation anzusehen ist und
die EU Richtlinie 2004/23/EG daher auf IVF - Zentren in Deutschland keine
Anwendung findet. |