Einfrieren von
Eierstockgewebe gefährdet durch neue EU – Richtlinie
Patientinnen, die in jungen Jahren bei Krebserkrankungen eine
Chemotherapie durchführen müssen, haben ein hohes Risiko, nach dieser Behandlung
unfruchtbar zu werden, da die Funktion der Eierstöcke durch hohe Dosen der
Chemothearpeutika stark beeinträchtigt werden können. Es ist vor einer solchen
Therapie möglich, unverändertes Eierstockgewebe entnehmen zu lassen und für eine
spätere Kinderwunschbehandlung mittels künstlicher Befruchtung tiefzugfrieren. Damit kann die
Fertilität einer jungen Frau erhalten werden.
Eine neue EU – Richtlinie, die 2004 in Kraft getreten ist und die ab
April 2006 in allen EU – Mitgliedsstaaten implementiert werden muß, regelt den
Umgang mit Geweben und Zellen bei der Spende, Entnahme, Verarbeitung, Testung
und Konservierung. Nach dieser Richtlinie dürfen nur noch bestimmte
zertifizierte Zentren die Kryokonservierung von Eierstockgewebe durchführen.
Diese Zentren müssen Laboratorien nachweisen, die nach sog. „good medical
practice“ (GMP) Standards arbeiten und deren Räume über Reinluftbedingungen,
Schleusen, und spezielle Luftfiltersysteme
verfügen. Um Laboratorien in ihrer Ausstattung auf diese Anforderungen
umzurüsten, sind hohe Investitionskosten erforderlich, die nur von wenigen
Zentren getragen werden können.
Die Technik, Streifen eingefrorenen Ovarialgewebes in den
verbliebenen Eierstock zurüchzuverpflanzen, hat bereits in mehreren Fällen zu
erfolgreichen Schwangerschaften und gesunden Geburten bei Frauen nach der
Krebsbehandlung geführt. In
Großbritannien wurden bisher jährlich bei etwa 200 Patientinnen Eierstockgewebe
kryononserviert, aber viele Zentren haben nun diesen Service eingestellt. Die
Kosten für eine Kryonkonservierung von Ovargewebe würden nach einem Laborumbau
entsprechend der EU – Direktive etwa 4000 englische £ betragen, sagt Mr. Trew vom Hammersmith Hospital in
London, was für viele Patientinnen kaum finanzierbar sei.
Quelle: Bionews, London, 7.1.2006-03-13 |