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Einfrieren von Eierstockgewebe gefährdet durch neue EU – Richtlinie

 

Patientinnen, die in jungen Jahren bei Krebserkrankungen eine Chemotherapie durchführen müssen, haben ein hohes Risiko, nach dieser Behandlung unfruchtbar zu werden, da die Funktion der Eierstöcke durch hohe Dosen der Chemothearpeutika stark beeinträchtigt werden können. Es ist vor einer solchen Therapie möglich, unverändertes Eierstockgewebe entnehmen zu lassen und für eine spätere Kinderwunschbehandlung mittels künstlicher Befruchtung  tiefzugfrieren. Damit kann die Fertilität einer jungen Frau erhalten werden.

 

Eine neue EU – Richtlinie, die 2004 in Kraft getreten ist und die ab April 2006 in allen EU – Mitgliedsstaaten implementiert werden muß, regelt den Umgang mit Geweben und Zellen bei der Spende, Entnahme, Verarbeitung, Testung und Konservierung. Nach dieser Richtlinie dürfen nur noch bestimmte zertifizierte Zentren die Kryokonservierung von Eierstockgewebe durchführen. Diese Zentren müssen Laboratorien nachweisen, die nach sog. „good medical practice“ (GMP) Standards arbeiten und deren Räume über Reinluftbedingungen, Schleusen, und spezielle Luftfiltersysteme  verfügen. Um Laboratorien in ihrer Ausstattung auf diese Anforderungen umzurüsten, sind hohe Investitionskosten erforderlich, die nur von wenigen Zentren getragen werden können.

Die Technik, Streifen eingefrorenen Ovarialgewebes in den verbliebenen Eierstock zurüchzuverpflanzen, hat bereits in mehreren Fällen zu erfolgreichen Schwangerschaften und gesunden Geburten bei Frauen nach der Krebsbehandlung geführt.  In Großbritannien wurden bisher jährlich bei etwa 200 Patientinnen Eierstockgewebe kryononserviert, aber viele Zentren haben nun diesen Service eingestellt. Die Kosten für eine Kryonkonservierung von Ovargewebe würden nach einem Laborumbau entsprechend der EU – Direktive etwa 4000 englische £ betragen, sagt Mr. Trew vom Hammersmith Hospital in London, was für viele Patientinnen kaum finanzierbar sei.   

 

Quelle: Bionews, London, 7.1.2006-03-13




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