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Standort : Patienten-Forum / Gesetzliche Vorausse... /
Gesetzliche Voraussetzungen für die Genehmigung der Behandlung durch die Krankenkasse

  • Sie müssen verheiratet sein
  • beide Ehepartner müssen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein
  • die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein
  • der Mann muss zwischen 25 und 50 Jahre alt sein
  • für beide Ehepartner muss ein negativer HIV Test vorliegen
  • bei der Frau muss ein Immunschutz gegen Röteln vorliegen
  • sie müssen von einem anderem Arzt über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein( im Idealfall ist das der Frauenarzt, der die Patientin sonst betreut und in das Kinderwunschzentrum überweist)

Die erforderlichen Untersuchungen sowie die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse werden von Ihrem Kinderwunschzentrum durchgeführt.



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