Gesetzliche Voraussetzungen für die Genehmigung der Behandlung durch die Krankenkasse
Sie müssen verheiratet sein
beide Ehepartner müssen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein
die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahre alt sein
der Mann muss zwischen 25 und 50 Jahre alt sein
für beide Ehepartner muss ein negativer HIV Test vorliegen
bei der Frau muss ein Immunschutz gegen Röteln vorliegen
sie müssen von einem anderem Arzt über die medizinischen, psychischen und
sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein( im Idealfall
ist das der Frauenarzt, der die Patientin sonst betreut und in das
Kinderwunschzentrum überweist)
Die erforderlichen Untersuchungen
sowie die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse werden von Ihrem
Kinderwunschzentrum durchgeführt.